Risikoarten
Ein Betrieb und je nach Rechtsform auch der Unternehmer selbst werden grundsätzlich von folgenden Risiken bedroht:
1.Vermögensschäden
Das Vermögen bzw.das Vermögen des Betriebes wird durch Haftpflichtansprüche bedroht , weil Dritte durch dessen Tätigkeit
geschädigt worden sind oder zumindest behaupten,geschädigt worden zu sein.
Weitere Vermögensschäden entstehen durch Betriebsausfälle, die verschieden Ursachen haben können:
-Betriebsunterbrechungsschaden nach einen Brand
-Betriebsschließung nach behördlicher Anordnung
-Mietausfälle durch Leitungswasserschaden
-Forderungsausfälle gegenüber Kunden (offene Rechnungen )
2.Sachschäden
- Brand,Explosion,Implosion,Blitzschlag
- Austritt von Leitunswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl ,Vandalismus
- Diebstahl ,auch durch eigene Werksangehörige
- Elementarschäden wie Erdbeben,Senkung,Überflutung
- Datenverlust bei Datenverarbeitungsanlagen
- unsachgemäße Bedienung von Maschinen und EDV -Anlagen
- Glasbruch
- Unfall eines Kraftfahrzeuges
Bedroht werden durch diese Risiken alle Sachwerte des Betriebes , insbesondere Gebäude,Inventar,Maschinen,Produktionsanlagen,EDV ,Waren und
Vorräte. Desweiteren Kraftfahrzeuge ,Reklameanlagen und Glasscheiben ,sowie Eigentum des Betriebsangehörigen.
3.Personenschäden
- Krankheit
- Unfall
- Todesfall